Mitnahme von Fahrrädern, Gepäck & Tieren

Mitnahmebedingungen im Überblick

Die genauen Bedingungen für die Mitnahme von Fahrrädern, Tieren und Gepäckstücken ist in den jeweiligen Beförderungsbedingungen der Verkehrsverbünde geregelt. Bitte beachtet auch die Beförderungsbedingungen in Eurer Region

RheingauLinie und Odenwaldbahn:

Die Mitnahme von Fahrrädern ist innerhalb des RMV generell kostenlos möglich. Die Fahrradmitnahme im VRM ist meist kostenlos und zwar von Montag bis Freitag nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig. Fahren Sie vor 9 Uhr mit der RheingauLinie im VRM Gebiet, so benötigen Sie für das Fahrrad einen ermäßigten Einzelfahrschein der Preisstufe 4.

Erft-Schwalm-Netz, Niederrhein-Netz, Ruhr-Sieg-Netz:

Bitte beachtet, dass je Fahrrad entfernungsabhängig ein Fahrrad-Ticket zu lösen ist. Solange der Platz nicht für andere Fahrgäste bzw. Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl benötigt wird, ist die Mitnahme von bis zu fünf bis sieben Fahrrädern möglich. In Türbereichen sowie in Zwischengängen dürfen keine Fahrräder abgestellt werden. Zu bestimmten Zeiten kann es leider zu Kapazitätsengpässen kommen. Hierbei bitten wir um Rücksicht: Kinderwagen oder Fahrgäste im Rollstuhl haben immer Vorrang bei der Beförderung. Insbesondere montags bis freitags in den stark frequentierten Berufs- und Schülerzügen solltet ihr daher – wenn möglich – auf die Mitnahme von Fahrrädern verzichten.

Falls Ihr in einer Gruppe reist, bitten wir darum: Informiert Euch telefonisch unter 06078 – 966 930 vorab über die Möglichkeit einer Fahrradmitnahme. Im Einzelfall entscheidet das Zugpersonal der VIAS abhängig von der jeweiligen Auslastung über die Mitnahme eurer Fahrräder.

Komm in unser Team!

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